Wohngarantien


Allgemeine Informationen


  • Seniorenheime, Zentren für betreutes Wohnen für Personen mit einer Behinderung und Zentren für betreutes Wohnen für Psychiatriepatienten können in ihrer Hausordnung vorsehen, dass ihre Bewohner eine Wohngarantie zahlen, die ausschließlich für die Ausführung der Bestimmungen des Vertrages zwischen der Einrichtung und dem Bewohner verwendet werden darf.
  • Technisches Merkblatt - Merkmale  

Eröffnung einzelner Konten über BelfiusWeb


  • Die Eröffnung einzelner Sozialkonten hat ausschließlich über BelfiusWeb zu erfolgen. Dabei handelt es sich um die einzige geeignete Anwendung für die schnelle und effiziente Verwaltung dieser Konten.
    Für das Verfahren hier klicken.

Manuelles Verfahren


Die manuellen Dokumente für die Eröffnung und Auflösung eines Kontos dürfen lediglich in Ausnahmefällen verwendet werden (Eröffnung eines Kontos auf den Namen eines Minderjährigen).


1. Identifikation

  • 1a. Inhaber/Mitinhaber
  • 1b. Inhaber mit gesetzlichem Vertreter
    • Das Ausweisdokument ist vom (von den) gesetzlichen Vertreter(n) zu signieren.
    • Steht der Minderjährige unter Vormundschaft oder der Inhaber unter rechtlicher Betreuung, sind ein Urteil sowie eine Kopie des gültigen Ausweisdokumentes des Vertreters beizufügen.
2. Einzelnes Konto
  • Eröffnung des Kontos für die Wohngarantie (FR 4470)
  • Wird das Konto auf den Namen der minderjährigen oder vertragsunfähigen Person eröffnet, muss (müssen) der (die) gesetzlichen Vertreter das Eröffnungsdokument signieren.

3. Freigabe der Wohngarantie4. Rechtliche Informationen für den Inhaber